Inklusion

Das Ziel der Inklusion ist es, Menschen mit Behinderung Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Uns ist diese gesellschaftliche Aufgabe eine Herzensangelegenheit. Als Schule haben wir den Auftrag alle Kinder und Jugendlichen zu erziehen und zu bilden, dazu gehören auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Seit dem Schuljahr 2011/12 gehört Stuttgart zu den Schwerpunktregionen, die Konzepte zur inklusiven Beschulung erproben. Auch in der Reisachschule werden seit dem Schuljahr 2012/13 Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam unterrichtet. Inzwischen werden an der Reisachschule bereits über 20 Kinder mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in 5 Klassen inklusiv beschult.

Wie funktioniert der gemeinsame Unterricht?

Kinder und Jugendliche mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können diesen Anspruch entweder an einer Sonderschule oder in einem inklusiven Bildungsangebot an einer Grundschule unterrichtet werden.
Im Fall der inklusiven Beschulung werden die Schülerinnen und Schüler zieldifferent im gemeinsamen Unterricht an der Grundschule unterrichtet. Das heißt:

  • Sie sind Teil der Grundschulklasse und nehmen gemäß ihren Möglichkeiten am Unterricht der Grundschule teil.
  • Nach Möglichkeit werden mehrere inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler in einer Klasse integriert.
  • Im Vordergrund des Unterrichts stehen gemeinsame Lernerfahrungen am selben Unterrichtsgegenstand.
  • Die Schülerinnen und Schüler verfolgen individuelle Lernziele mit unterschiedlichen Lernergebnissen.
  • Sie werden nach dem Bildungsplan der zuständigen Sonderschulart unterrichtet und benotet.
  • Sonderpädagogische Unterstützung, Entwicklungsbegleitung, Beratung und Förderung erfolgen durch eine Sonderschullehrkraft der jeweils zuständigen Schule.

Ziel ist der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen

  • Unterricht erfolgt soweit wie möglich in der Grundschulklasse, jedoch bei Bedarf mit individuell geänderten oder reduzierten Anforderungen
  • nach Möglichkeit in Team Teaching, d.h. Grundschullehrkraft und Sonderschullehrkraft unterrichten miteinander
  • in verschiedenen offenen Formen wie Freiarbeit, Wochenplan, offenen Aufgabenstellungen
  • bei Bedarf erfolgt zusätzliche sonderpädagogische Förderung in Kleingruppen.

Wer sind die zuständigen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren?

Förderschwerpunkt Lernen

Anschrift
Föhrichschule
Sartoriusstr. 3
70469 Stuttgart-Feuerbach

E-Mail
foehrichschule@stuttgart.de

Weitere Informationen
www.seelachschule-stuttgart.de/über-uns/inklusion

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Anschrift
Gustav-Werner-Schule
Fürfelder Str. 22
70437 Stuttgart-Rot

Weitere Informationen
www.gws-s.info

Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung

Anschrift
Albert-Schweitzer-Schule
Thingstr. 50
70565 Stuttgart-Rohr

Weitere Informationen
www.jugendhilfe-aktiv.de/schulen-fuer-erziehungshilfe/albert-schweitzer-schule/inklusion

Zuständige Sonderschullehrerin
Frau Apostolidis

Weitere Informationen
www.schulamt-stuttgart.de