FAQ

Sie haben Fragen? Gerne beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen.

Was ist im Krankheitsfall meines Kindes zu tun?

Es besteht Entschuldigungspflicht*. Informieren Sie die Klassenlehrerin oder das Sekretariat über das Fehlen Ihres Kindes vor Beginn des Unterrichts. Im Interesse der Sicherheit des Kindes sollte der Anruf bis 7:40 Uhr im Sekretariat bei Frau Riethmüller oder Frau Rösch-Paulisic oder schriftlich erfolgen (falls mit dem/der KlassenlehrerIn vereinbart per Mail). Innerhalb von 3 Tagen sollte dem/der KlassenlehrerIn eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt und muss im Klassenbuch vermerkt werden.

* Die Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg legt konkret fest:
„Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen“.

Welche Krankheiten muss ich melden?

Es gibt ansteckende Krankheiten, die nach dem Infektionsschutzgesetz §34 namentlich meldepflichtig sind. Sollte Ihr Kind eine meldepflichtige Krankheit haben, teilen Sie dies bitte im Sekretariat oder dem/der KlassenlehrerIn mit. Ihr Kind darf erst wieder in die Schule kommen, wenn es nicht mehr infektiös ist.

Nach §34 Infektionsschutzgesetz namentlich meldepflichtige Erkrankungen sind:

  • Läuse
  • Keuchhusten
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Windpocken
  • Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenen-Infektionen
  • Cholera
  • Diphtherie
  • Enteritis durch enterohämorrhagische E.coli (EHEC)
  • virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
  • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
  • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  • ansteckende Lungentuberkulose
  • Meningokokken-Infektion
  • Paratyphus
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Shigellose
  • Skabies (Krätze)
  • Typhus abdominalis
  • Virushepatitis A oder E
Ich möchte mit einem Lehrer sprechen. Was muss ich tun?

Elterngespräche finden mit dem/der KlassenlehrerIn (bzw. dem/der FachlehrerIn) statt.
Schreiben Sie in den Reisachschulplaner oder in einer E-Mail, dass Sie ein Elterngespräch wünschen. Um das Gespräch entsprechend vorbereiten zu können, ist es für die Lehrkraft sinnvoll, wenn Sie den Grund für das gewünschte Gespräch mitteilen. Der/die LehrerIn wird Ihnen einen Termin aufschreiben, bzw. Sie anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.

Sowohl die Schulleitung als auch die LehrerInnen sind vormittags im Unterricht und haben daher nicht Zeit für ein spontanes Gespräch. Um ein gewinnbringendes Gespräch in Ruhe führen zu können, bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren.

Wo finde ich verlorene Gegenstände?

Fundsachen wie Jacken, Mützen, Handschuhe, Schuhe, Vesperdosen, Sportsachen etc. werden im Hauptgebäude, im Untergeschoss bei den Schulranzenschränken gesammelt. Brillen, Zahnspangen oder Schmuck werden im Sekretariat aufbewahrt.

Verlorene Sportsachen werden auch in der Lehrerumkleide in der Sporthalle gesammelt.

3-4 Mal pro Schuljahr werden die Fundsachen außerdem ausgelegt und danach entsorgt oder an ein Flüchtlingsheim weitergegeben. Die Termine werden über Elternbriefe bekanntgegeben.