Kontakt Beratungslehrkraft

Im Schuljahr 2022/23 haben wir leider keine Beratungslehrerin, die für unsere Schule zuständig ist. Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Schulpsychologische Beratungsstelle, die in diesem Schuljahr für unsere Schule zuständig ist. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Telefonberatung.

Beratungslehrer/innen bieten an einer Schule zusätzliche Beratungsmöglichkeiten für alle an der Schule beteiligten Personen an, insbesondere für Eltern, Schüler und Schülerinnen, Lehrer/innen und pädagogische Mitarbeiter/innen. Ausgebildet werden Beratungslehrer von Schulpsychologen, mit denen sie auch nach Beendigung der Ausbildung weiterhin zusammenarbeiten.

Nach dem/der Klassenlehrer/in ist die Beratungslehrerin erste Ansprechpartnerin.

Gründe für die Kontaktaufnahme

  • in Fragen der Schullaufbahn
  • bei Lern- und Leistungsproblemen (LRS, Rechenschwäche, Überforderung/Unterforderung, Lerntechniken etc.)
  • bei sonstigen Problemen in der Schule (Ängste, Motivation, Konzentration etc.)

Gegebenenfalls stellen Beratungslehrer Kontakt zu außerschulischen Institutionen wie z.B. schulpsychologischen Beratungsstellen oder zu Erziehungsberatungsstellen her.

Grundsätze der Beratung

  • Die Beratung ist grundsätzlich freiwillig, denn Hilfe ist nur möglich, wenn sie auch gewünscht ist.
  • Die Beratungen erfolgen vertraulich. Die Beratungslehrkraft unterliegt der Schweigepflicht.
  • Es wird versucht, gemeinsam ein Ziel zu erarbeiten. Die Beratungslehrerin bringt Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen, die Hilfe suchen auf den Weg. Beratung bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe.
  • Die Beratung ist kostenlos.