Vertragsinformationen

Anmeldung:

Wenn Sie Ihr Kind bei uns im Schülerhaus anmelden wollen, melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail bei uns. Anmeldungen im laufenden Schuljahr sind nur in Ausnahmefällen (Umzug/Schulwechsel) und bei entsprechender Platzkapazität möglich.

Die Anmeldung der neuen Erstklässler erfolgt im Rahmen der Schulanmeldung. Kommen Sie einfach an Ihrem Termin bei uns im Schülerhausbüro vorbei. Die Anmeldefrist für Neuaufnahmen ist der 31. März des laufenden Jahres. Später eingegangene Anmeldungen werden auf die Interessentenliste aufgenommen.

Die Anmeldung im Schülerhaus kann bis zum 30. September eines jeden Jahres widerrufen oder verändert werden. Änderungen sind nur möglich, wenn im gewünschten Buchungsbaustein zum Zeitpunkt der Änderung freie Plätze vorhanden sind.

Die monatlichen Kosten richten sich nach der aktuellen Entgelttabelle.

Inhaber einer Bonus- oder Familiencard erhalten, nach Vorlage bei der Schülerhausleitung, einen Erlass oder eine Ermäßigung der Kosten.

 

Abmeldung/Kündigung:

Die Zeit, in der Ihr Kind bei uns angemeldet ist, gilt grundsätzlich bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres (31. Juli, § 26 Schulgesetz). Wollen Sie kündigen, so muss dies schriftlich erfolgen. Aus organisatorischen Gründen muss die Kündigung bis zum 30. September des jeweiligen Jahres im Schülerhaus eingegangen sein. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertag automatisch um ein weiteres Schuljahr, maximal bis zum verlassen Schule.

Vorzeitige Abmeldungen während des laufenden Schuljahres sind nur in Ausnahmefällen (Schulwechsel, Umzug) möglich. In diesem Fall muss die Abmeldung bis zum 15. des Vormonats in schriftlicher Form im Schülerhaus eingegangen sein.

 

Änderung der Betreuungsform:

Das hinzubuchen von Bausteinen im laufenden Schuljahr ist möglich, wenn im Schülerhaus Plätze frei sind. Es gelten dieselben Fristen und Bedingungen wie bei der Anmeldung.

Vertragsreduzierungen im laufenden Schuljahr sind nicht möglich. Bausteine die Sie nicht mehr benötigen, können unter Beachtung der Fristen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.

 

Schließzeiten und Termine:

Alle Termine und Schließtage finden Sie unter dem Reiter Schließtage.

Jedes Schülerhaus in Trägerschaft des Jugendamtes ist an insgesamt 25 Tagen im Jahr geschlossen. Diese setzen sich zusammen aus 18 Schließtagen, 5 Konzeptionstagen, 1 Betriebsausflugstag und der jährlichen Personalversammlung für alle Mitarbeitenden des Jugendamtes.

 

Bei Fragen zum Vertrag melden Sie sich gerne im Büro des Schülerhauses unter 0711 – 216 338 35 oder per Mail an sh.reisachschule@stuttgart.de